Zulässige Reifengrößen für Ihr Fahrzeug

Bei jedem Fahrzeug sind bestimmte Felgen- und Reifengrößen durch den Gesetzgeber zugelassen. Beachten Sie beim Kauf neuer Reifen die Vorschriften nicht, drohen laut dem Bußgeldkatalog hohe Bußgelder für falsche Reifengrößen. Die genehmigten Reifengrößen für Ihr Fahrzeug finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein. Falls Ihr Fahrzeugschein vor Oktober 2005 ausgestellt wurde, befinden sich die gesuchten Kennzahlen unter den Punkten 20. -23. Unter Umständen enthält auch der Punkt 33 zusätzliche Vermerke zur Reifengröße. Wenn Ihr Fahrzeugschein jedoch nach Oktober 2005 ausgestellt wurde, finden Sie die entsprechenden Informationen in Teil 1 Ihrer Zulassungsbescheinigung unter den Punkten 15.1 bis 15.3. Abgesehen von den Angaben zur Reifenbreite dem Verhältnis zwischen Reifenhöhe und Reifenbreite, der Bauweise und dem Felgendurchmesser sind in beiden Fällen zusätzlich noch Kennzahlen hinsichtlich der Tragfähigkeit und der zulässigen Geschwindigkeit für den Reifen angeführt. Diese Kennzahlen sind unterteilt in eine Zahl und einen Buchstaben. Ein Beispiel hierfür wäre etwa 91H. In Ihrem Fahrzeugschein befinden sich somit in den bestimmten Feldern eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Ihre Reifengröße würde dann zum Beispiel so aussehen: 205/55 R16 91H.

Quelle: Com4Tires